Warum Justizreform?
Weil das System überfällig ist.
Der Staat und die Politik versuchen, uns ständig zu bevormunden. Man tut dies mit einer Flut von Gesetzen und Vorschriften. Allein die Beachtung von über 95000 Vorschriften mit Strafandrohung werden durch die Justiz sichergestellt. Das führt zu einer Kriminalisierung des Bürgers, der schneller straffällig werden kann, wie ihm lieb ist. Dabei ist die Rechtssprechung unterschiedlich wie ein Lotteriespiel. Skandalöse Fälle wie Mollath zeigen, daß es in der Justiz durchaus möglich ist, die von der Verfassung garantierte Macht zu mißbrauchen. Eine Justiz, die außer Kontrolle geraten ist, führt aber zu einem Verlust unserer persönlichen Freiheit.
Das muß verhindert werden.
Bei jährlich zwischen 60-100000 Gerichtsurteilen wird die Zahl der Fehlurteile inzwischen auf 10-30% geschätzt. 2015 gab es noch 739000 Verurteilte (Quelle: Stat. Bundesamt). 10 % der Urteile wurden als falsch geschätzt. Nach Meinung des ehemaligen Richters am BGH Eschenbach ist jedes 4te Urteil ein Fehlurteil. Allein
90 000 Hafttage für unschuldig Inhaftierte müssen jährlich entschädigt werden. 30% dürften es allerdings in der Realität sein. Bei 1,5 Millionen Gerichtsverfahren (Privat-und Strafrecht) sind das ca. 70000 Fehlurteile in der Strafjustiz und 80000 Fehlurteile im Privatrecht.
Im Jahr 2015 erhielten 576100 (84%) Angeklagte Geldstrafen. 75300 erhielten Freiheitsstrafen auf Bewährung. 31000 Bürger wurden eingesperrrt. Nach eigener Statistik des Unterzeichneten sind 30% der verfügten U-Haft-Urteile falsch. Wieviele Angeklagte nur deswegen verurteilt werden, damit der Staat keine Haftentschädigung zahlen muß, mag dahingestellt sein. Dabei werden die Betroffenen zusätzlich durch die Höhe der Entschädigung pro Tag verhöhnt. 25 €, davon 7 € Abzug für Verpflegung, hat die Politik bestimmt. Dabei ist die Nahrung gleichzusetzen mit Zwangsernährung, in der nur das Notwendigste enthalten ist. Beispiel Käse: Billigware aus Tschechien. Das Bundesverfassungsgericht hätte diese Verhöhnung schon längst stoppen müssen. Die Summe der Haftentschädigung pro Monat liegt unter der Armutsgrenze. Zusätzlich sind meist Beruf und Existenz kaputt. In den USA, die mit Justizopfern nicht gerade zimperlich umgehen, sind es immerhin 40000 Dollar für ein Jahr. Hier leben wir noch mittelalterlich. Jeder Bürger und natürlich wir auch, wollen ein gut funktionierendes Justizsystem. Aber auch dort arbeiten Menschen. Und Menschen machen Fehler. Aber dann muß der Staat auch dafür sorgen, daß es für Justizopfer eine angemessene Wiedergutmachung gibt. Es geht nicht an, daß unschuldig Verhaftete mit 17,50 Euro pro Tag entschädigt werden. Denken wir an den Lehrer Arnold, der 5 Jahre unschuldig eingesperrt war und starb, bevor er überhaupt für den Justizirrtum entschädigt wurde. Das ist aber nur ein Beispiel vo vielen.
Ergänzend dazu wird der Bürger immer mehr überwacht und registriert: Allein in Bayern sind derzeit 1,7 Millionen Bürger kriminaltechnisch erfaßt. In der Flensburger Verkehrssünderkartei sind ca. 8 Millionen Autofahrer erfaßt. Was die Behörden außer der gesetzlichen Bestimmung alles mit diesen Daten machen, ist nicht bekannt.
Warum uns unterstützen?
Wir organisieren uns und informieren uns gegenseitig. Solidarität gegen ein Unrechtssystem ist verfassungskonform, auch ziviler Widerstand. Systemfehler und grobe Verstöße dagegen müssen an die Öffentlichkeit und politisch, nicht nur juristisch beseitigt werden. Und politisch werden wir immer stärker und mehr, weil sich die Justizskandale und Fehlurteile häufen. Wie kann es sein, daß die Urteile im Süden der Republik schärfer ausfallen als im Norden (siehe Freiburger Studie).Wir sind in der Zwischenzeit ein Heer von Geschädigten und die schwer bewachte Arroganz und der bewaffnete Machtmißbrauch der Justiz nimmt immer mehr zu. Unsere Proteste werden immer häufiger und mehr. Politisch wird daher die Stimmung umschlagen. Die jungen Leute haben keine Lust mehr, sich regelmäßig vor der Disko an die Wand zu stellen und filzen zu lassen. Die inflationäre Gesetz- gebung, die ständig neue Straftatbestände schafft, werden wir politisch bekämpfen. Die Medien, noch immer auf der Seite einer insuffizienten Justiz ,werden wir per Internet aushebeln. Das Informationsmonopol wird fallen und damit werden auch mehr Justizopfer zu Wort kommen.
Wir kämpfen für ein Justizsystem, in dem Gerichte gezwungen werden, die Gesetze anzuwenden und nicht aus dem Bauch heraus zu entscheiden. Urteile müssen einer normativen Qualitätskontrolle unterliegen und wie jede andere Dienstleistung in Europa nach bestimmten, digital nachprüfbaren Normen überprpüfbar sein. Fehlurteile und
deren systembedingte Ursachen müssen wissenschaflich aufgearbeitet werden. Die Korrekturmöglichkeiten bei Fehlurteilen müssen verbessert werden. Personelle Konsequenzen bei gehäuften Fehlurteilen müssen eingeführt werden. Wir gehen mit diesen Forderungen an die Politik. Wir sammeln uns und organisieren ein Netzwerk
von Justizopfern. Das Unfehlbarkeitsdogma der Deutschen Justiz und die Feigenblattfunktion des Bundesverfassungsgerichts müssen öffentlich diskutiert und abgeschafft werden.
Die Kriminalistik und ihre wissenschaftliche Basis haben in letzter Zeit große Fortschritte gemacht, siehe z.B.die Nutzung der DNA-Nachweise und der Nutzung digitaler Medien. Im Gegensatz dazu ist die Rechtssprechung und die Verfahrensweise in den Gerichten noch auf einem fast mittelalterlichen Stand. Beweise und gesetzliche Vorschriften werden z.Teil gehandelt wie auf einem Basar. Gesetze werden dabei häufig nicht nur falsch interpretiert, sondern auch komplett mißachtet. Beweise werden ohne Hemmungen unterschlagen oder gefälscht, Hauptsache, das Urteil ist vertretbar. Wer daran zweifelt, kann beim Autor bezeichnende Akten einsehen und selbst entscheiden. Haftbefehle werden zum Teil ohne ausreichende oder vorhandene Haftgründe und mit einer Kaltschnäuzigkeit und Menschenverachtung ausgestellt, die grenzenlos zu sein scheint. Eine systematische Kontrolle wie bei andern Berufen, die ebenfalls eine qualitative Anforderung an die Prozeßführung und die Qualität der Urteile stellen. Begriffe wie EU-Norm, Europäische Dienstleistungvorschriften und digitale Checklisten für Urteile gibt es nicht. Urteile, die aus dem Bauch heraus gefällt worden sind, werden auch aus dem Bauch heraus beurteilt, in der Regel von der nächsten Instanz. Grobe Fehler werden kaschiert. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Das Bundesverfassungsgericht hält hier den Schutzschild über die eigene Organisation und hat das
letzte Sagen im Staat. Nur einige Feigenblattentscheidungen (ca. 3%) geben dem Bürger das Gefühl, daß in diesem Rechtsstaat noch alles in Ordung ist. Es ist sozusagen niemand da, der die Kontrolle ausübt. Dies gilt auch für die Qualitätskontrolle. Eine komplette Fehlanzeige: Der Betroffene wird in die juristische Mühle geschickt und erlebt einen langen, kostenreichen und nervenaufreibenden Prozeßverlauf. Dann geht ihm von selbst die Luft und das Geld aus. Entschädigungszahlungen werden jahrelang hinausgezögert (siehe Fall Mollath). Oberstes Prinzip scheint zu sein: Das System darf seinen Ruf nicht verlieren. Strafanzeigen gegen Richter und Staatsanwälte werden inder Regel niedergeschlagen, obwohl in nicht wenigen Fällen die Beweise für den Rechtsmißbrauch eindeutig sind. Das Bundesverfassungsgericht hält hier den Schutzschild über die eigene Organisation und hat das letzte Sagen im Staat. Nur einige Feigenblattentscheidungen (ca. 3%) geben dem Bürger das Gefühl, daß in diesem Rechtsstaat noch alles in Ordnung ist. Es ist sozusagen niemand da, der die Kontrolle ausübt. Dies gilt auch für die Qualitätskontrolle. Eine komplette Fehlanzeige:
Deshalb beginnt jedes Urteil schon mit einer Täuschung:
"Im Namen des Volkes"
Diese Präambel gehört sofort abgeschafft und durch andere Merksprüche ersetzt. Im "Namen des Freistaats
Bayern" oder im Auftrag des Landgerichts Stadtland etc. wäre die Wahrheit. Kein Volk würde ein Urteil
dulden, in dem sich ein Millionär Namens Ecclestone bei seiner Bestechung von Gribowski mit 100 Millionen
Euro von einem jahrelangen Gefängnisaufenthalt freikaufen konnte.
Der Betrug mit dem Protokoll
Tausende von Verurteilten klagen seit Generationen, daß ihre Aussagen bei den Vernehmungen derart
verdreht wurden, daß letztendlich ein Geständnis dabei herauskam. Wegen des organisierten und
systematischen Mißbrauchs dieser Vernehmungsmethoden hat man in vielen Ländern bereits die digitale
oder direkte Tonträgeraufzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Bei uns gilt aber noch immer wie im
Mittelalter: "Was Du sagst und Du damit meinst, bestimmen wir. Du hast nur zu reden, wenn Du gefragt wirst.
Die Fragen und wie die Antworten zu werten sind, ist unsere Sache". Daß diese heimtückische
Vernehmungmethode weiter angewendet wird, ist eine Sache der Politik. Daher ist die digitale Aufzeichnung
von Vernehmungen und Verhören im Original-Mitschnitt gesetzlich vorzuschreiben.
Verweigerung des Informationsrechts
Es gibt keinen Untersuchungshäftling, der uneingeschränkten Zugang zu den einschlägigen und aktuellen
Kommentaren des Strafgesetzbuches, der Prozeßordnung oder anderen wichtigen Büchern hat, die für sein
Schicksal notwendig sind. Offiziell ist es zwar nicht verboten, solche Bücher zu benützen, aber in der Praxis
sind diese nicht zugänglich. In der Gefängnisbibliothek sind zwar, wenn überhaupt, nur wenige uralte
Schinken vorhanden und die sind meistens vergriffen. Es ist nicht verboten, Bücher zu kaufen und von außen
zu bestellen. Aber wie soll man das bewerkstelligen, wenn man im Monat nur 90 € zum Einkauf ausgeben
kann und überhaupt in keine Buchhandlung darf. Im Internet bestellen, ist sowieso nicht möglich, weil alles
auf Antrag geschehen muß. So bleibt ein U-Häftling ohne notwendige Information und ist nur auf seinen
Anwalt angewiesen. Diese Verweigerung der informativen Selbstbestimmung ist System. Der nicht
informierte Angeklagte ist das Beste, was Staatsanwalt, dem Richter und derweilen auch dem Rechtsanwalt
passieren kann. Man kann mit ihm machen, was man will.
Weitgehende Abschaffung des Anwaltszwangs
Im digitalen Zeitalter ist die Verwendung von Textmodulen, digitalen Formvorlagen und vorgegebenen
Abläufen, die digital kontrollierbar sind, ein vollkommener üblicher Vorgang. Es ist übergaupt nicht
einzusehen, warum bestimmte Schriftsätze und Anträge bei Gericht von einem Anwalt eingebracht werden
müssen (Beispiel: Klageantrag beim EUGH ohne Anwaltszwang). Juristische Fragen und Probleme können
heutzutage zu jederzeit digital aufbereitet und schabloniert werden. Die Handhabung und Bearbeitungszeit
bei Gericht kann durchaus verkürzt und transparent werden. Die erforderliche Vereinfachung der Vorschriften
ist eine politische Sache. Der Anwaltszwang muß ersetzt werden durch Pflichthinweise des Gerichts auf
rechtliche Besonderheiten und mit dem Hinweis, wie im Fall des Falles zu verfahren ist. Der Anwaltszwang
führt in vielen Fällen zur Insolvenz des Betroffenen vor dem Prozeßende.
Kein Honorarsein: Das System darf seinen Ruf nicht verlieren. Strafanzeigen gegen Richter und Staatsanwälte werden inder Regel niedergeschlagen, obwohl in den meisten Fällen die Beweise für den Rechtsmißbrauch eindeutig.
Kein Honorar ohne Leistung
Es kann nicht sein, daß ein Anwalt ein Honorar berechnen darf, ohne eine Leistung erbracht zu haben.
Derartige Bestimmungen gibt es nur in der Juristerei. Die Abrechnungsbestimmungen gestatten es Anwälten,
Honorare zu verlangen für Zeiten, an den sie noch garnicht tätig waren (z. B. Aktenzeichen AG Speyer XX).
Weitgehende Abschaffung des Strafrahmens
Der Strafrahmen wird immer mehr zur Ermessenspielwiese der Gerichte bei der Strafzumessung. Der
Strafrahmen muß erheblich eingeschränkt und durch Eingrenzung der Straftatbestände ersetzt werden. Die
Straftatbestände sind genauer zu definieren und digital zu bewerten, damit die Urteilsfindung mehr
transparent wird. Z.B.: Was ist Mord, was ein Mordversuch. Es kann nicht sein, daß am Eingang eines
Gerichtssaals ( LG Mü) ein Anschlag "Mord"-(Verfahren) hängt und das Mordopfer nicht einmal verletzt wurde (Verfahren M.Eham). Schuldanteile und Tatbeiträge sind im digitalen Zeitalter in % anzugeben. Damit wird auch die Strafzumessung innerhalb des Strafrahmens transparent.
Digitale Aufzeichnung von Verhören, Vernehmungen und Zeugenaussagen muß Pflicht sein.
Viele Verurteilte klagen darüber, daß bei Vernehmungen oder Verhören Aussagen sinnverfälschend
niedergeschrieben wurden. Manche Aussagen erfolgen im Verhaftungsschock und sind nicht im Beisein eines Anwalts gemacht. Es ist Tatsache, daß auch Geständnisse regelrecht erpreßt oder
Zeugenaussagen manipuliert wurden. Auch Deals, sogenannte Verständigungsgespräche sind
aufzuzeichnen. Zu diesem Problem liegen dem Bundestag bereits genügend Petitionen vor. Aber die Politik denkt nicht daran, dies zu ändern und eine digitale Aufzeichnugspflicht einzuführen. Damit verschlechtern sich für unschuldig Verurteilte auch die Chancen bei einem Wiederaufnahmeverfahren.
Keine gleichen Richter bei der Haftprüfung nach 14 Tagen.
In der Regel stellt ein Haftrichter seine eigene Entscheidung nicht mehr in Frage. Anforderungen an die
Haftgründe sind nach 14 Tagen erheblich zu anzuheben. Apokryphe Haftgründe werden zu oft genannt.
Untersuchungshaft. Absolute Begrenzung nach 6 Monaten oder erster Termin.
Beendigung der U-Haft, wenn Haftgründe nicht eindeutig sind und nicht mindestens einer der 4
vorgeschriebenen Haftgründe vorliegt. Haftgrund Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr muß genau
begründet werden. U-Haft wird zu oft mißbraucht, um Geständnisse zu erpressen.
U-Haft. Entschädigung muß erheblich angehoben werden.
Derzeitige Haftentschädigung mit 25 € pro Tag ist ein Hohn. Es werden noch 7 € für Verpflegung abgezogen. Ein Hohn. Das mindeste ist der Bruttobetrag der Sozialhilfe unter Einrechnung der Miete etc. Die psychische Schädigung ist mit einer Pauschale für Schmerzengeld abzugelten.
Entschuldigung bei Justizopfern
Die gängige Rechtssprechung verlangt zur Minderung der Strafe eine Entschuldigung des Täteres beim
Opfer. Analog dazu muß sich der zuständige Beamte oder der Justizminister bei einem nachweisbaren
Fehlurteil entschuldigen.
Revision: kein Zurückweisung an das gleiche Gericht, auch nicht an eine andere
Kammer am selben Standort. Die Richter kennen sich an den einzelnen Standorten. Man scheut sich, die Entscheidungen der Kollegen anzugreifen. Der jeweilige Gerichtspräsident legt oft Wert auf eine einheitliche Rechtssprechung. Eine neutrale Überprüfung ist daher nicht gewährleistet.
Qualiätsmanagement wie in der Wirtschaft nach Euronorm.
Automatische .berprüfung eines jeden Urteils nach Normvorgaben. Digitale Erfassung der
Urteile. .berprüfung nach Gesetzesvorgaben. Checkliste, ob Vorgaben stimmen, wie z.B. und ob die
anerkannte Literatur (welche) berücksichtigt ist.
Beweissicherheitseinstufung.
Digitale Einstufung nach % der Sicherheit. % Einstufung eines Geständnis, von Zeugenaussagen ( Anzahl,
bei Aussage gegen Aussage) und mathematische Berechnung der Urteilssicherheit.